Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird in Pflegestufen 0,1,2,3 eingeteilt. Allgemein hin gelten Personen als pflegebedürftig, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung mit dem Alltagsleben (voraussichtlich für mindestens 6 Monate) überfordert sind und daher im höheren Maß Hilfe benötigen.
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Im Alter erhöht sich das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Bereits über 30% der über 80 Jährigen zählen zu den Pflegebedürftigen. In Zahlen (Leistungsempfänger der Pflegeversicherung, Stand Feb. 2003) sind das:
In Zukunft rechnet man mit einem Ansteigen der pflegebedürftigen Menschen.