So finden Sie die richtige Pflegestufe
Beachten Sie am Besten folgende Punkte:
- Führen Sie über einen gewissen Zeitraum
vor der der Begutachtung ausführlich und regelmäßig ein/en
Pflegetagebuch/Wochenplan und legen Sie es dem Gutachter vor. Beginnen
Sie am besten zum Zeitpunkt der Antragsstellung.
- Sorgen Sie dafür, dass alle an der Pflege Beteiligten anwesend sind (Familie, ambulanter Pflegedienst etc.)
- Unterrichten Sie den behandelnden Arzt
über die bevorstehende Begutachtung durch den MDK. Wenn er bei dem
Termin nicht anwesend sein kann, bitten Sie um Unterlagen, die für die
Feststellung von Pflegebedürftigkeit wichtig sein könnten, z.B. eine
Verordnung über Inkontinenzhilfsmittel o. ä.
- Stellen Sie alle verordneten
Medikamente mit Einnahmeverordnung und alle Pflegehilfsmittel, die sie
benötigen und benutzen, bereit.
- Stellen Sie den Pflegebedarf
realistisch dar. Übertreiben Sie nicht maßlos, vergessen Sie aber auch
nichts. Wo benötigt Ihr Angehöriger regelmäßig oder ständig
Hilfestellung? Bei welchen Tätigkeiten braucht er Anleitung, welche
Aufgaben werden komplett von anderen übernommen? Jedes Detail ist für
ein umfassende Bild der Situation und den zu berechnenden zeitlichen
Aufwand wichtig!
- Erklären Sie Ihrem Angehörigen vorher,
dass „falsche Scham” vor dem Gutachter nichts bringt. Es ist wichtig
alle Details und Abläufe zu erklären und zu beschreiben, auch wenn damit
die Intimsphäre berührt wird und es „peinlich” werden kann.
- Weisen Sie bei einer dementiellen
Erkrankung Ihres Angehörigen deutlich auf einen hohen zeitlichen
Anspruch durch Anleitung hin (z. B. wiederholte mündliche Anweisungen
u.a.).
- Weisen sie auf eventuelle bauliche
Veränderungen hin, die vorgenommen werden mussten, um die Pflege zuhause
zu erleichtern oder (überhaupt) möglich machen zu können und/oder
erwähnen Sie, welche (weiterhin) notwendig sind.
- Geben Sie klare und kurze Antworten, schmücken Sie nicht bunt und ausschweifend aus.
- Wenn das Gespräch für Ihren Angehörigen
zu unangenehm oder peinlich wird, bitten Sie den Gutachter um ein
Gespräch oder einen neuen Termin unter 4 Augen.
- Der Gutachter soll den
Pflegebedürftigen bei der Begutachtung in seinem „normalen” Zustand und
in einer gewöhnlichen Alltagssituation vorfinden, räumen Sie nicht
vorher auf und machen Sie Ihren Angehörigen nicht extra „schick
zurecht”!
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